Straßenquerungen müssen an zwei Stellen mittels Tunnelbau unter der Straße (inkl. Straßenbahn) geführt werden, wobei der Schienen- und Straßenverkehr ungehindert weiter laufen muss. Im den Bereichen der Untertunnelungen wird im Ausführungszeitraum das anstehende Grundwasser abgesenkt.